Die Berufsbezeichnung erklärt sich von selbst. Der Schlosser, manchmal auch Kleinschmied genannt, fertigte vor allem Schlösser. Schon im 14. Jh. lösten sie sich von den Schmieden und bildeten eigene Zünfte.
Aus überlieferten Handwerksordnungen sind strenge Aufnahmeregeln vorgeschrieben. Der Bewerber musste Sohn redlicher Eltern, ledig und unbescholten sein.
Die Zunftregeln untersagten bei Geld- oder Leibstrafe Schlüssel, die in Wachs, Lehm oder Blei gedrückt waren, ohne Bewilligung des Meisters nachzumachen.
Die Hauptprodukte waren Tür-, Vorhänge-, Truhen- und Kassettenschlösser. Dazu kamen später Türbeschläge, Gitter, Kaminzubehör, aber auch Laternen und Fackelhalter.
Den hohen technischen Stand des Handwerks zu Anfang der Neuzeit zeigen mechanische "Spielereien", wie z. B. die "Eiserne Hand" des Götz von Berlichingen.
Eine wichtige Erfindung gelang 1540 dem Nürnberger Schlosser Hans Ehemann mit dem so genannten Kombinationsschloss. Es besteht bis heute aus einem Zylinder mit einer Anzahl gleich großer Ringe mit Buchstaben oder Zahlen, die durch Drehen in eine bestimmte (geheime) Kombination den Bügel frei geben.
Die vermehrte maschinelle Fertigung von Schlosserwaren ab dem 19. Jh. zwang viele Werkstätten zur Umstellung auf Bau- und Kunstschlosserei.
Schlosser arbeiten weitgehend mit denselben Werkzeugen wie der Schmied: sie schmieden, löten, schweißen, glühen und schaffen Schlösser.
Das Meisterstück von Karl Klingel, ein Hufeisenbrett, ist hier ausgestellt. Die Schlosserei Klingel in Malmsheim, Kasernenstraße 2, wurde von Karl Klingel in den 40er Jahren von seinem Stiefvaters Gottlob Müller übernommen.
Die vermehrte maschinelle Fertigung von Schlosserwaren ab dem 19. Jh. zwang viele Werkstätten zur Umstellung auf Bau- und Kunstschlosserei.
Schlosser ebenso wie Schmied gibt es als Beruf heute nicht mehr: Diese Traditionsberufe sind seit 1989 zum Beruf des Metallbauers zusammengefasst .
Schon im 14. Jh. lösten sich Schlosser von den Schmieden und bildeten eigene Zünfte.
Aus überlieferten Handwerksordnungen sind strenge Aufnahmeregeln vorgeschrieben. Der Bewerber musste Sohn redlicher Eltern, ledig und unbescholten sein.
Die Zunftregeln untersagten bei Geld- oder Leibstrafe Schlüssel, die in Wachs, Lehm oder Blei gedrückt waren, ohne Bewilligung des Meisters nachzumachen.
Handwerker in Renningen und Malmsheim, die vielfach ihr Handwerk nur neben ihrer Landwirtschaft ausübten, waren mit Ausnahmen der Weber nicht in Zünften organisiert.